Ratgeber Trauerfall

Bestattungsratgeber

Was im Trauerfall zu tun ist

Wenn ein Trauerfall zu Hause eintritt, ist sofort ein Arzt – in der Regel der Hausarzt – zu benachrichtigen, damit dieser den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen kann. In Notfällen können auch der Notarzt (Telefon 112) oder der ärztliche Notfalldienst NRW (Not- und Sonntagsdienst, auch mittwochs nachmittags, Telefon 116 117) verständigt werden. Sollte der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim eintreten, wird das Notwendige direkt von dort aus in die Wege geleitet. Jedoch müssen Heim oder Klinik über eventuell bestehende Vorsorgeverträge informiert werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Von den anschließend erforderlichen Erledigungen nehmen wir den Hinterbliebenen vieles ab. In einem Beratungsgespräch werden zunächst die kurzfristigsten organisatorischen Fragen geklärt:

  • Art der Bestattung
  • Friedhofswahl
  • Gestaltung der Trauerfeier

Weiterhin kümmern wir uns, wenn Sie dies wünschen, um die Besorgung von Dokumenten und die Durchführung der Trauerfeier. Wir regeln mit der zuständigen Friedhofsverwaltung die Frage der Grabstelle, helfen bei der Grabsteinauswahl und der Organisation der späteren Grabpflege und vieles mehr.

Welche Unterlagen benötigt werden

Rund um den Trauerfall sind viele Formalitäten zu erledigen, die wir für Sie übernehmen können. Dazu bedarf es folgender Dokumente des Verstorbenen – möglichst im Original:

  • Bestattungs-Vorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Personalausweis und/oder Reisepass (falls vorhanden)
  • Totenschein/Todesbescheinigung vom Arzt (Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Sie sollten sich nach der ärztlichen Gebührenordnung richten.)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen oder Familienbuch der Eltern)
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder Familienbuch)
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners oder Eintrag des Sterbefalls im Familienbuch
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen oder nachträglich ausgestellte Heiratsurkunde mit Scheidungseintrag)
  • Versichertenkarte (falls vorhanden)
  • Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbegeldversicherung usw.
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher von Vereinen (falls vorhanden)
  • Mitteilung der letzten Rentenanpassung oder Pension
    Anschriften von Betriebs- oder Privatrenten
  • Grabdokumente (sofern bereits eine Grabstelle vorhanden ist)

Sollten einzelne Dokumente nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne bei der Besorgung.

Was ist nach der Trauerfeier/Beisetzung zu tun?

  • Rentenanspruch gegenüber der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten geltend machen (dies erledigen Versicherungsberater oder Versicherungsämter in Rathäusern)
  • Meldung der Anschrift; Umbestellung der Post
  • Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen)
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften, Abos: Radio, Fernsehen, Telefon und Zeitungen; Ab- oder Ummelden des Autos und der KFZ-Versicherung; Kündigung/Umschreiben der Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc.); Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern; Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigen von Geschäftspartnern
  • ggf. Einschalten eines Rechtsanwalts/Notars oder eines Steuerberaters
  • Aufgeben von Danksagungsanzeigen oder Karten

Checkliste für den Todesfall – bitte anklicken