Bestattungsformen

Bestattungsformen

Verschiedene Bestattungsformen: Erd- und Feuerbestattung

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Erd- und Feuerbestattungen: Wir setzen unsere Toten in Särgen bei, in denen sie dann wieder zu Staub werden, oder wir beerdigen ihre Asche. Aber die Bestattung dieser Asche kann auf ganz unterschiedlichen Wegen vorgenommen werden.

Die klassische Erdbestattung

Bei der klassischen Erdbestattung wird der Verstorbene hergerichtet und dann in einem ausgewählten Sarg beigesetzt. Es folgt die Beerdigung in einer festgelegten Grabstelle. Grabstellen unterscheiden sich sowohl durch ihre Lage als auch ihre Größe voneinander. (Mehr dazu unter dem Punkt Grabarten)

Die Kosten für die Erdbestattung variieren stark, je nachdem welchen Sarg und was für ein Grab ausgewählt wird. Einfache Särge sind meist aus Kiefern- oder Fichtenholz, teure Modelle werden aus Eiche oder gar Mahagoni gefertigt, mit teuren Beschlägen und aufwändiger Innenverkleidung ausgestattet. Manche Menschen lassen sich sogar einen Sarg ganz nach ihren Vorstellungen anfertigen. Wichtig bei der Entscheidung ist auch der Punkt der Grabgestaltung und -pflege. Zwar kann ein Grabpflegevertrag mit dem Friedhofsgärtner abgeschlossen werden, aber auch der verursacht entsprechende Kosten. Der Preis für eine ganz einfache Erdbestattung liegt bei ca. 2.000 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Grabstelle und -pflege.

Verschiedene Formen der Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem speziellen Sarg kremiert, die Asche anschließend in einer sogenannte Aschekapsel gefüllt und diese in die eigentliche Urne gegeben. Sie ist meist aus Naturfaser/Naturstoff, Holz, Marmor, Zinn oder Keramik. Biologisch abbaubare Urnen sind oft auch aus Brotteig oder auch aus ungebranntem Ton. Die Trauerfeier findet entweder vor oder nach der Kremierung statt. Rechtlich gesehen ist die Feuerbestattung der Erdbestattung zwar gleichgestellt, aber es gibt ein paar Besonderheiten: Sie bedarf der schriftlichen Einwilligung des nächsten Angehörigen. Außerdem geht ihr eine zweite Untersuchung durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner voraus: So soll zweifelsfrei geklärt werden, dass es keine strafrechtlichen Bedenken gibt.

See- und Luftbestattung

Urnen werden entweder in dafür vorgesehenen Urnengräbern, Baumgräbern, Ruhewäldern, Kolumbarien oder Grabeskirchen beigesetzt, bei der Seebestattung dem Meer übergeben oder bei der Luftbestattung über der Erde geöffnet. Die Seebestattung darf in Deutschland nur in bestimmten Bereichen der Nord- und Ostsee durchgeführt werden. Die Urne muss aus wasserlöslichem Material gefertigt werden und aus Umweltgründen wirft die Trauergemeinde nur lose Blumen ins Meer. Die Luftbestattung ist in Deutschland nicht erlaubt. Es ist aber möglich, eine Luftbestattung in den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz oder Tschechien durchführen zu lassen. Eine einfache Urnenbestattung kostet inklusive der Grabstelle ca. 2.000 Euro. Seebestattungen sind mit größerem Aufwand und je nach Rahmen mit entsprechenden Kosten verbunden, dafür entfällt die Gebühr für Grabpacht und Pflege. Ähnliches gilt für die Luftbestattung.

Diamantbestattung

Eine neue, sehr spezielle Form der Feuerbestattung ist die Diamantbestattung. Aus einem Teil der Asche des Verstorbenen werden durch Zuführung von Druck und Hitze ein oder mehrere Diamanten gepresst, die die Angehörigen dann als Schmuckstück bei sich führen können. Der Rest der Asche wird in einer Urne beigesetzt. Wie bei allen Bestattungsformen ist bei der Diamantbestattung preislich nach oben fast keine Grenze gesetzt. Einfache Diamanten kosten 5.000 Euro, teure Varianten schlagen mit 25.000 Euro zu Buche.

Gern beraten wir Sie unverbindlich zu den verschiedenen Bestattungsarten und den finanziellen Rahmenbedingungen. Wir sind uns sicher, dass wir für Sie ein Modell finden, mit dem Sie glücklich sind und den Wünschen des Verstorbenen gerecht werden.

Bestattungskosten

Wir reden offen über Geld

Eine Bestattung setzt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren zusammen:

  1. Leistung beim Bestatter
  2. Öffentliche Gebühren:
    • Friedhofsgebühren
    • Gebühren/Kosten am Krematorium
  3. Sonstige gewünschte Dienstleistungen:
    • Kosten beim Arzt
    • bestellter Redner
    • Organist
    • Blumenschmuck
    • Traueranzeige
    • Danksagungsanzeige
    • Kaffeetrinken
    • Briefmarken
    • Friedhofsgärtner für Grabherrichtung
    • Grab- oder Dauergrabpflege
    • Steinmetz usw.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen hängt von den persönlichen Wünschen und Vorstellungen ab, die wir im Beratungsgespräch genau abfragen. Auf Wunsch erstellen wir abschließend einen individuellen Kostenvoranschlag.

Nach der Beerdigung erhalten sie eine detaillierte Rechnung mit allen von uns erbrachten Leistungen oder in Ihrem Namen bestellten Fremdleistungen (Öffentliche Gebühren und sonstige Dienstleistungen). Bei Fremdleistungen erhalten Sie immer eine Rechnungskopie zum Vergleich, evtl. von uns in Ihrem Auftrag abgerufene Sterbegeldversicherungen oder Sterbegelder werden mit den entstehenden Kosten verrechnet.