Bestattungsrecht

Bestattungsrecht

Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, was bedeutet, dass jedes Bundesland eigene Bestattungsgesetze erlässt (die sich in der Praxis allerdings sehr ähnlich sind). Im Bestattungsrecht werden unter anderem die Art und Weise der Bestattung, die Frage der Kostentragungspflicht, aber auch das Friedhofsrecht geregelt. Auch die Definition von Fehl- und Totgeburt sind in einigen Ländern Bestandteil des Bestattungsrechts.

Was ist die Bestattungspflicht?

Die wichtigste Regelung des Bestattungsrechts ist die sogenannte Bestattungspflicht. Sie besteht in Deutschland bereits seit dem Mittelalter und wurde seitdem lediglich modernisiert. Hintergrund sind unter anderem hygienische und gesundheitliche Gründe. Die Bestattungspflicht besagt, dass jeder Verstorbene auf einer dafür eigens vorgesehenen Fläche (Friedhofszwang, s.u.) bestattet werden muss. Seine Angehörigen sind dazu verpflichtet, die dazu nötigen Schritte einzuleiten. Diese Pflicht hat nichts mit der Stellung der Erben zu tun. Zunächst sind Ehe- oder Lebenspartner, dann Kinder und weitere Verwandte in die Verantwortung zu nehmen. Um innerfamiliären Streitfällen vorzubeugen, ist es ratsam die Frage nach der Bestattungspflicht in einem Vorsorgevertrag oder im Testament zu klären.

Friedhofszwang und Sargpflicht

Bestandteil der Bestattungspflicht sind auch der sogenannte Friedhofszwang sowie die Sargpflicht: Tote dürfen demnach nicht ohne Sarg und auch nicht im eigenen Garten oder auf anderen Flächen beerdigt werden, sondern einzig und allein auf für diesen Zweck bereitgestellten Friedhöfen. Der Friedhofszwang wurde bereits im preußischen Allgemeinen Landrecht festgeschrieben und 1934 in das Feuerbestattungsrecht übertragen. Mit dem Friedhofszwang einher geht auch das Verbot, die Asche eines Verstorbenen bei sich zu Hause aufzubewahren. Ausnahmen vom Friedhofs- und Sargzwang sind die Diamantbestattung sowie die Luft- oder Seebestattung, die in Deutschland aber nur unter Einhalt strenger Vorschriften möglich sind.

So darf die Seebestattung nur in bestimmten Regionen von Nord- und Ostsee sowie unter Einsatz wasserlöslicher, biologisch abbaubarer Urnen vorgenommen werden. Auch die Luftbestattung darf nur über den beiden deutschen Meeren erfolgen, jedoch keinesfalls über bewohntem Land.